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Crashtest auf der Testanlage Helmond in Holland: gemeinsam mit dem Schweizer Fernsehen und dem TÜV-Rheinland hat der WDR im Mai 2008 und somit kurz vor der offiziellen Einführung des berüchtigten „Schlaufengurtes“ auch bei deutschen Airlines mehrere Crashtests durchgeführt. Mit erschreckendem Ergebnissen...
WDR Sendung MARKT XL vom 19.5.2008 RISIKEN FÜR KINDER Kinder unter zwei Jahren sollen bei Flugreisen unter anderem mit einem gefährlichen Schlaufengurt gesichert werden. So schreibt es eine neue EU-Vorschrift vor, die am 16. Juli 2008 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschrift ist der Kommandant an Bord des Flugzeugs. Herr P. (Name der Red. bekannt), Flugkapitän einer großen europäischen Fluglinie, hat damit ein Problem: Er ist selbst Vater und Großvater und weiß nur zu genau, was mit einem so „angeblich gesicherten“ Kleinkind im Falle einer Vollbremsung passiert. Mit dem Schlaufengurt werden Kleinkinder und Babys an den Beckengurt eines Erwachsenen geschnallt. In einem Crashtest, den der WDR gemeinsam mit dem Schweizer Fernsehen und dem TÜV Rheinland durchführte, sieht man deutlich, welch schwere Verletzungen die Anwendung des Gurtes bei einem starken Bremsvorgang hervorrufen kann. Manfred Sperber, Luftfahrtingenieur beim TÜV Rheinland weiß: „Es ist kein sicheres Rückhaltesystem für das Kind. Er schützt Erwachsene vor herumfliegenden Kleinkindern im Crashfall in der Kabine. Für ein Baby ist er tödlich.“ Für Kapitän P. ist die neue EU-Vorschrift daher „eine ungeheuerliche Diskriminierung von Kleinkindern und Babies.“
Gurt für deutsche Airlines verboten Die Gefahren, die der Schlaufengurt, auch „Loopbelt“ oder verharmlosend „Babygurt“ genannt, in sich birgt, sind seit mehr als zehn Jahren bekannt, auch in Deutschland. Für deutsche Fluggesellschaften ist die Anwendung des Schlaufengurts deshalb schon seit 1996 ausdrücklich verboten. Dennoch haben sich nach Recherchen von markt XL deutsche Airlines, darunter auch die Lufthansa, beim Verkehrsministerium dafür eingesetzt, den Babygurt ab dem 16. Juli 2008 benutzen zu dürfen. Das Argument: Man befürchte anderenfalls Wettbewerbsnachteile gegenüber der europäischen Konkurrenz, die den Gurt verwenden darf. Nach dem Willen der EU soll er jetzt als anerkanntes Kinderrückhaltesystem vorgeschrieben werden, wenn kein anderes Rückhaltesystem, wie zum Beispiel für Flugzeuge zugelassene Autokindersitze und Babyschalen, zur Verfügung steht. Erst auf eine parlamentarische Anfrage durch die Vorsitzende der Kinderkommission des deutschen Bundestages, der Augsburger FDP-Abgeordneten Miriam Gruss, reagierte das Bundesverkehrsministerium schließlich mit einer schriftlichen Stellungnahme an den WDR. Darin heißt es, dass es trotz der neuen EU-Vorschrift beim Verbot des Schlaufengurtes für deutsche Fluggesellschaften bleiben soll. Gleichzeitig kündigte das Ministerium an, dass man sich auf EU-Ebene dafür einsetzen wolle, dass auch Kleinkinder zukünftig das Recht auf einen eigenen Sitzplatz an Bord haben. Gruss bleibt jedoch skeptisch: „Das wurde mir auch schon ganz ähnlich vor zwei Jahren erklärt, passiert ist jedoch, wie wir jetzt feststellen müssen, nichts.“ Es sei nicht hinnehmbar, dass Kinder auf diese Weise gegenüber erwachsenen Passagieren diskriminiert werden.
Kinder auf dem Schoß weiterhin erlaubt Zwar will das Bundesverkehrsministerium am Verbot des Schlaufengurts festhalten, das sogenannte Lapholding, bei dem ein Erwachsener das Kind auf den Schoß nimmt und festhält, wird jedoch weiterhin in Deutschland erlaubt sein. Und das obwohl selbst das Bundesverkehrsministerium einräumt, dass diese Rückhaltemethode „keine ausreichende Sicherheit bietet“. Auch der Crashtest zeigt deutlich, dass die Flugreise auf dem Schoß für die Kinder lebensgefährlich sein kann. Zudem stellt die Transportweise ein erhebliches Risiko für andere Passagiere dar, weil die Kinder bei Turbulenzen oder einer Notbremsung mit hoher Geschwindigkeit durch die Kabine geschleudert werden können. Abhilfe bieten bislang nur einige spezielle Kindersitze. Eltern können bestimmte zugelassene Sitztypen und Babyschalen nur bei folgenden deutschen Fluggesellschaften mitbringen: Air-Berlin, LTU, Hapag-Fly und Condor. Dafür muss außerdem ein zusätzlicher Sitzplatz gekauft werden, wobei die Gesellschaften jedoch Ermäßigungen einräumen.
Der Crashtest belegt anschaulich: das mit einem Schlaufengurt 'gesicherte' Kind wird von dem Gurt schwer verletzt. Der Gurt wandert durch den Bauchbereich und zerquetscht dabei lebenswichtige Organe. Schließlich zerdrückt die Mutter das eigene Kind mit ihrem Oberkörper.
Testleiter Martin Sperber vom TÜV-Rheinland macht nach dem Test eine weitere, grausige Entdeckung: das metallene Typenschild der Schlaufengurtes hat sich beim Crashtest stark keilförmig verformt und ist so tief in den Weichteilbereich des Kleinkindes eingedrungen. Der Schlaufengurt hat überhaupt keine Zulassung als Kinderrückhaltessystem. Er darf gemäß der Zulassung durch die US-ameriknaische Luftaufsichtsbehörde FAA nur als Verlängerungsgurt für üergewichtige Passagiere benutzt werden. Die Airlines kümmert das wenig. Seit Sommer 2008 wird er eingesetzt.
ARD Magazin KONTRASTE vom 10.7.2008 Flugreisen – tödliches Risiko für Kleinkinder Ab dem 16. Juli dürfen Kinder unter zwei Jahren im Flugzeug mit einem Schlaufengurt angeschnallt werden. Das ist eine neue Vorschrift der EU. Diese am Beckengurt der Eltern befestigten „Loopbelts“ sind in Deutschland allerdings seit Jahren verboten. Der Grund: Bei einer Notbremsung würde das Kind vom Erwachsenen regelrecht zerquetscht. Jetzt zur Ferienzeit sind die Flugzeuge wieder voll. Mit an Bord sind auch viele ganz kleine Passagiere: Babys und Kleinkinder. Doch ausgerechnet für sie kann ein Flug äußerst gefährlich sein. Gefährlicher als für Erwachsene. Denn für die Allerkleinsten gelten Bestimmungen, die noch aus der Pionierzeit der zivilen Luftfahrt stammen: Wie vor 90 Jahren werden kleine Kinder auf dem Schoß ihrer Eltern transportiert. Ein tödliches Risiko. Doch ab nächster Woche gilt endlich eine neue Regelung. Aber die macht alles noch schlimmer. Tim van Beveren. Sommerzeit: Große Airlines geben sich gerne kinderfreundlich... Begehrte Kunden sind: Familien mit Kindern. Nur, wenn es um die Sicherheit der kleinsten Passagiere geht, gerät die Kinderfreundlichkeit an ihre Grenzen. Denn Babys und Kleinkinder unter zwei Jahren haben im Gegensatz zu allen Anderen an Bord bisher kein Recht auf einen eigenen Sitzplatz. So kennen Eltern es: Kleinkinder sitzen bisher auf dem Schoss eines Erwachsen, der sie festhält. Für Eltern: völlig normal. KONTRASTE „Schnallen Sie ich im Flugzeug an?“ Fluggast „Ja.“ KONTRASTE „Schnallen Sie ihr Kind im Flugzeug an?“ Fluggast „Eigentlich sitzt sie ja bei mir auf dem Schoß.“ „Nee, der muss auf den Schoß.“ „Ich bin angeschnallt und sie ist nicht angeschnallt.“ Wir zeigen Eltern die Ergebnisse von Tests an Dummies, die die ARD gemeinsam mit dem Schweizer Fernsehen auf einer Crashtestanlage des TÜV Rheinland durchgeführt hat. Simulation eines Startabbruchs. Das Flugzeug bremst brutal von 250 Km/h. auf 0. Es ist unmöglich das Kind sicher festzuhalten. Es schießt durch die Kabine. Und so sieht das in Echtzeit aus: Für das Kind ist das so, als wenn es aus 10 Meter Höhe auf eine Betonplatte fällt. Keine Chance zum Überleben. Fluggäste „Ja, Scheiße.“ „Finde ich natürlich nicht gut.“ Dabei geht es auch anders: Kindersitze. Sie retten im Auto Leben. Einige sind bereits seit 2005 zur Verwendung im Flugzeug zugelassen. Ein sicheres Transportsystem, meint der TÜV Rheinland. Martin Sperber, Luftfahrtingenieur, TÜV Rheinland „Kinder brauchen einen eigenen Sitzplatz als Überlebensraum und ein geeignetes Rückhaltesystem.“ Diese Erkenntnis stammt aus einer Studie, die das Bundesverkehrsministerium schon 1993 in Auftrag gegeben hat. Ähnliche Studien aus den USA, Kanada und jüngst aus Australien kommen zu gleichen Ergebnissen: Nur ein Kindersitz auf einem eigenen Sitzplatz ist im Flugzeug wirklich sicher. Der Nachteil: den zusätzlichen Sitzplatz muss man extra bezahlen! Und: nicht jede Airline lässt alle angebotenen Kindersitze zu. Da jedes Land für den Transport der Kinder seine eigenen Vorschriften erlassen kann, wollte man in der EU jetzt einen verbindlichen Mindest-Standard vereinbaren. Das Ergebnis ist eine neue Regelung, die ab nächste Woche gilt: Nach den neuen Betriebsvorschriften, den so genannten EU-OPS darf nur ein Erwachsener zusammen mit einem Kleinkind auf einem Sitz untergebracht werden, wenn das Kind ordnungsgemäß, Zitat: „durch einen zusätzlichen Schlaufengurt oder ein anderes Rückhaltesystem gesichert ist.“ Statt also sichere Kindersitze europaweit endlich zur Pflicht zu machen, können sich die nationalen Luftfahrtbehörden auch für den Schlaufengurt entscheiden. Nach monatelangem Hin und Her hat sich gestern Abend Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee überraschend zu dieser Alternative durchgerungen: Den Schlaufengurt oder auch Loop Belt genannt. Schon ab kommenden Mittwoch gilt: immer dann, wenn dieses Zeichen leuchtet, eine Gurtpflicht für Kinder, die nicht in einem Kindersitz auf einem eigenen Platz sitzen. Wie sicher ist der Schlaufengurt? Auch das haben wir getestet: Die Situation – Vollbremsung von 250 km/h auf 0, wie beim Startabbruch. Für einen angeschnallten Erwachsenen nicht sehr gefährlich. Sein Gurt umfasst die massiven Beckenknochen. Beim Kinderdummy jedoch schneidet der Schlaufengurt tief in die Weichteile des Bauchraumes. Fazit des Testleiters vom TÜV Rheinland: Martin Sperber, Luftfahrtingenieur, TÜV Rheinland „Für das Kind ist der Loop Belt tödlich.“ Auch keine neue Erkenntnis. Jedenfalls nicht für die Experten vom TÜV-Rheinland. Schon Mitte der 90er Jahre wurden dort, im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums, Versuche mit dem Schlaufengurt durchgeführt. Das Ergebnis: Martin Sperber, Luftfahrtingenieur, TÜV Rheinland „Der Loop Belt wurde daraufhin in Deutschland verboten. Nicht nur in Deutschland, auch aufgrund der Untersuchungen in anderen Ländern, wurde er in anderen Ländern, sprich Kanada oder USA auch verboten, weil die gleichen Ergebnisse vorlagen.“ In Deutschland also seit zwölf Jahren verboten, wird der Gurt nun ab nächster Woche - trotz seiner lebensgefährlichen Wirkung - für den Regelbetrieb wieder erlaubt sein. Dem Bundesverkehrsminister sei Dank. Er hätte den deutschen Fluggesellschaften natürlich auch die Nutzung sicherer Kindersitze verbindlich vorschreiben können – stattdessen nur ein Appell an die Airlines, Kindersitze auf freiwilliger Basis zuzulassen. Die Begründung für den plötzlichen Sinneswandel blieb er KONTRASTE schuldig. Keine Zeit für ein Interview, hieß es. Es scheint als hätte sich der Minister dem Druck der Airlines gebeugt: Das ergibt sich aus einem KONTRASTE vorliegenden Protokoll einer gemeinsamen Sitzung des Ministeriums mit Vertretern mehrerer deutscher Airlines in der vergangenen Woche. Ein Ministerialbeamter: „kündigt die Absicht des Ministeriums an ... den Einsatz des Loop Belts … zu verbieten.“ Also Sicherheit im Interesse der Kleinsten. Aber die Airlines halten finanzielle Gründe entgegen: sie hätten bereits Loopbelts erworben und befürchten Verluste. Außerdem würde Fliegen für Familien mit Kindern dann teurer werden. Es treibt sie wohl die Angst vor der Billigkonkurrenz aus dem Ausland. Zitat: „Sollte es zu einem Verbot ... dieser Gurte kommen, warnten die Airlines vor einem schlagartigen Wettbewerbsnachteil ...“ Seit über drei Jahren kämpft die liberale Bundestagsabgeordnete Miriam Gruss für mehr Sicherheit für Kleinkinder in Flugzeugen. Die jetzige Regelung empört sie zutiefst. Miriam Gruss (FDP), MdB „Uns und mir ganz persönlich geht es hier um die Sicherheit von Kindern und nicht um Wettbewerbsvorteile von Airlines. Dann könnte Herr Tiefensee genauso morgen beschließen: Wir brauchen die Kinder auch in Autos nicht mehr anzuschnallen und keine Kindersitze in Autos zur Verfügung stellen. Aber das kann es ja wohl nicht sein. Die Sicherheit muss oberste Priorität haben.“ Doch jetzt ist genau das Gegenteil leider der Fall. Nach der neuen EU-Verordnung sind deutsche Flugkapitäne ab kommenden Mittwoch dafür verantwortlich, dass der Loop Belt bei Kleinkindern angelegt wird, wenn kein Kindersitz zur Verfügung steht. Für die Pilotenvereinigung Cockpit ist das nicht akzeptabel: Markus Kirscheneck, Flugkapitän Vereinigung Cockpit „Da ist für mich auch schwer nachvollziehbar, warum man jetzt in Deutschland anfängt, rumzueiern, obwohl das Verkehrsministerium bisher immer ganz klar Stellung bezogen hat und gesagt hat: Ein Schlaufengurt für Kleinkinder ist von deutscher Seite her nicht erlaubt.“ Bis zur Einführung der neuen EU Regelung hat der Minister noch knapp eine Woche Zeit. Bis dahin steht es ihm frei, den gefährlichen Loop Belt doch noch aus dem Verkehr zu ziehen und sich für mehr Sicherheit der kleinsten Bürger zu entscheiden.
Tja, was können Eltern jetzt tun? Am besten einen zusätzlichen Sitzplatz buchen und bei der Fluggesellschaft nach einem Kindersitz fragen. Ja, und falls die keinen hat, dann ruhig selbst einen mitbringen.
Link zum Videobeitrag beim RBB
Der Schlaufengurt liegt zu 100 % im empfindlichen Weichteilbereich eines Babies.
WDR Sendung MARKT vom 14.7.2008 SCHLAUFENGURT VERORDNET Mit Verweis auf eine EU-Verodnung hat Verkehrsminister Tiefensee (SPD) in der vergangenen Woche den umstrittenen Schlaufengurt zur Sicherung von Kleinkindern in Flugzeugen zur Pflicht gemacht. Laut EU-Kommission schreibt die Verordnung jedoch keineswegs die Nutzung des riskanten Gurtes vor. Überraschend hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) vergangene Woche nun doch den sogenannten Schlaufengurt (auch Loop-Belt oder Belly-Belt genannt) für Kleinkinder zur Pflicht gemacht. Damit werden Babys und Kinder unter zwei Jahren im Flugzeug an dem Anschnallgurt eines Erwachsenen fixiert. Immer dann, wenn das Anschnallzeichen leuchtet (z.B. bei drohenden Turbulenzen, Start und Landung), muss ab dem 16. Juli nun der Schlaufengurt angelegt werden. Dabei ist dieser Gurt in der Fachwelt höchst umstritten, da ein mit ihm an einen erwachsenen Passagier befestigtes Kleinkind einem erheblichen Verletzungsrisiko ausgesetzt wird. In Extremsituationen, die für normal angeschnallte Erwachsene kein großes Risiko darstellen, ist er sogar tödlich. Dies wurde durch weltweite wissenschaftliche Studien belegt. Auch Crash-Tests von WDR und TÜV Rheinland kamen zu diesem Ergebnis. Mit seiner Entscheidung revidiert Bundesverkehrsminister Tiefensee seine bislang in der Öffentlichkeit vertretene Haltung, dass der Schlaufengurt auch mit der europaweiten Einführung der neuen EU-Betriebsvorschriften (EU-OPS) für deutsche Fluggesellschaften weiter verboten bleiben sollte. Dies hatte das Ministerium noch Mitte Mai gegenüber markt bekräftigt. Die EU-Verordnung „überlagert deutsches Recht“, hieß es jetzt in einer Stellungnahme aus dem Ministerium. Deshalb müsse der Schlaufengurt nunmehr auch zur Verwendung bei deutschen Airlines zugelassen werden. Recherchen von markt ergaben aber: Die vom Ministerium in der Öffentlichkeit vertretene Auffassung ist falsch. Dies bestätigte auf Nachfrage des WDR die Europäische Kommission in Brüssel. In einer Stellungnahme der Kommission heißt es: „Es ist falsch, dass EU-Recht ab dem 16. Juli die Nutzung des sogenannten Schlaufengurtes verlangt.“ Weiter bestätigte die Kommission: Die neue EU-OPS-Verordnung verlangt die Nutzung eines Rückhaltesystems für Kleinkinder unter zwei Jahren, aber sie „überlässt jedem Mitgliedsstaat die Entscheidung, welches zugelassene System die Fluggesellschaften unter ihrer Aufsicht nutzen sollen.“ Die Kommission hebt hervor, dass der Schlaufengurt nur eine der vielen Möglichkeiten ist, einen verbindlichen Mindestsicherheitsstandard europaweit zu garantieren. In der Stellungnahme heißt es weiter: Der Loopbelt „ist nicht obligatorisch, und er wird es auch nach dem 16. Juli nicht sein.“ Die Kommission unterstreicht in ihrer Stellungnahme gegenüber dem WDR: „Die deutschen Behörden können von den unter ihrer Aufsicht stehenden Fluggesellschaften auch die Verwendung von Autokindersitzen oder anderen Rückhaltesystemen fordern oder vorschreiben.“ Tiefensees Kehrtwende kann weder von Experten noch von der Pilotenvereinigung Cockpit (VC) sowie der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) nachvollzogen werden. In einem inzwischen offenen Brief (Link siehe unten) appellierten die deutschen Flugbegleiter an den Verkehrsminister, seine Entscheidung zu überdenken. Es sei zu befürchten, dass die Fluggesellschaften die Flugbegleiter „nunmehr anweisen werden, unseren kleinsten Passagieren in Fällen, bei denen keine zugelassenen Kinderrückhaltesysteme zur Verfügung stehen, den in unseren Augen lebensgefährlichen Loop-Belt anzulegen.“ Wie das ARD-Magazin „Kontraste“ am vergangenen Donnerstag berichtete, gab der Bundesverkehrsminister inzwischen der Intervention deutscher Luftfahrtunternehmen nach, die sich wegen drohender Wettbewerbsnachteile bei einer Kindersitzvorschrift für die Einführung des Schlaufengurtes ausgesprochen hatten. In einem dem WDR vorliegenden internen Besprechungsprotokoll eines Treffens vom 27. Juni mit Behördenvertretern und den deutschen Airlines geht hervor, dass die Fluggesellschaften für den Fall, dass es zu einem Verbot der Gurte kommt, vor einem „schlagartigen Wettbewerbsnachteil“ warnten und außerdem bereits Schlaufengurte in Höhe eines siebenstelligen Betrages (Lufthansa) und eines sechsstelligen Betrages (TuiFly) geordert wurden.
Nur zum Schutz für mitreisende Passagiere Der Schlaufengurt wird seit einigen Jahren bereits von zahlreichen europäischen Fluggesellschaften bei Kleinkindern ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz (in der Regel unter zwei Jahren) zur Sicherung des Kindes verwendet. Jedoch wurde er nach Auskunft des TÜV Rheinland entwickelt, um in einer Notsituation oder bei Turbulenzen andere Passagiere vor „herumfliegenden Kleinkindern in der Kabine zu schützen. Eine Zulassung als Kinderrückhaltesystem hat er dagegen nicht.“ In Deutschland hat der Schlaufengurt also bislang gar keine Zulassung. Bisher werden sogar Schlaufengurte eingesetzt, die keiner technischen Norm entsprechen. Das hat die US-amerikanische Luftaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) dem WDR bestätigt. Die FAA teilte mit: „Wir lassen keinen Schlaufen- oder Bauchgurt zu, der an kleinen Kindern benutzt werden darf.“ Es handele sich bei den Schlaufengurten vielmehr um einen „Verlängerungsgurt“ für „übergewichtige Passagiere, für die der normale Beckengurt nicht ausreicht.“ Die US Behörde warnt: „Diese Beckengurtverlängerung darf nicht für kleine Kindern eingesetzt werden.“ Inzwischen haben die deutschen Fluggesellschaften jedoch darauf hingewiesen, dass noch nicht ausreichend Schlaufengurte für diese Sommerreisesaison zur Verfügung stehen. Es ist also mit einer Übergangsregelung zu rechnen. Darüber hinaus teilte die EU in der vergangenen Woche auf Anfrage des europäischen Parlaments mit, dass derzeit noch eine wissenschaftliche Studie aussteht, die über die Zukunft des Schlaufengurtes entscheiden könnte. Aus Kreisen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln verlautbarte, dass erste Zwischenergebnisse der Untersuchung darauf hindeuten, dass der Schlaufengurt „kein geeignetes Rückhaltesystem für Kinder“ darstellt. Aus diesem Grund ist seine Verwendung zum Beispiel in den USA und in Kanada behördlich untersagt. Nach Informationen des deutschen Luftfahrtbundesamtes soll es zukünftig möglich sein, folgende Kinderrückhaltesysteme (KRS) an Bord zu verwenden: * KRS, die von der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA oder Transport Canada (auf der Grundlage einer nationalen technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. * KRS, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, oder * KRS, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind, oder * KRS, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene KRS, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein: 1) „THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS“ und 2) „THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT “. Auf jeden Fall empfiehlt sich vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft abzuklären, welche Kindersitze gegebenenfalls mitgebracht und an Bord verwendet werden dürfen. Dies sollte man sich auch unbedingt schriftlich bestätigen lassen. Auch Eltern, die einen zusätzlichen Sitzplatz für einen Kindersitz und ihr Kind unter zwei Jahren gebucht haben, sollten sich dies unbedingt vor Antritt der Reise schriftlich bestätigen lassen. Wenn Sie eventuell dann wegen eines kurzfristigen Flugzeugwechsels nicht mit dem Kindersitz befördert werden können, haben Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen, gemäß der EU-Passagierrechtsverordnung. Sicher fliegen Kleinkinder nur in einer geeigneten Babyschale auf einem eigenen Sitzplatz.
+- plusminus vom 7.10.2008 Umstrittene Schlaufengurte nicht zugelassen Die von deutschen Airlines seit 16. Juli verwendeten Schlaufengurte haben keine Zulassung. Daher dürften sie an Bord von Flugzeugen eigentlich gar nicht verwendet werden. Bei den Gurten handelt es sich vielmehr um Gurte, die als Verlängerungsgurte für korpulente Passagiere entwickelt und zugelassen wurden, nicht aber als Sicherungsgurte für Kleinkinder unter zwei Jahren. Dies hat gegenüber +-plusminus die amerikanische Luftaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) in Washington bestätigt. Bereits seit Ende Juli 2008 hatte eine junge Mutter aus dem Raum Hannover versucht einen zusätzlichen Sitzplatz für ihren 15 Monate alten Sohn zu buchen. Auf keinen Fall wollte sie ihr Kind mit einem der umstrittenen Schlaufengurte oder auch „loop belts“ anschnallen. Crashtests der ARD des Schweizer Fernsehens und des TÜV Rheinlands hatten bereits im Mai anschaulich belegt, dass diese Form der Sicherung für ein Babys und Kleinkinder tödlich sein können. Den deutschen Airlines war die Verwendung solcher Schlaufengurte durch Anordnung des Bundesverkehrsministers bis zu diesem Sommer ausdrücklich untersagt. Doch aufgrund einer neuen EU-Betriebsvorschrift sollen diese Gurte jetzt immer eingesetzt werden, wenn - so die Vorschrift - „kein anderes Kinderrückhaltesystem an Bord zur Verfügung steht.“ Die einzige Möglichkeit die Gurte zu umgehen besteht darin, einen eigenen, zugelassenen Kindersitz mitzubringen und einen zusätzlichen Sitzplatz zu buchen. Dies war bei zahlreichen Fluggesellschaften auch schon vor Einführung der EU-Betriebsvorschrift möglich (z.B. Hapag Fly, Air Berlin, Condor, LTU) ist aber auch heute längst noch nicht bei allen Gesellschaften selbstverständlich.
Schon im Vorfeld der Reise hatte die Familie die Fluggesellschaft aufgefordert, einen Nachweis über die Zulassung des Schlaufengurtes vorzulegen. Denn nach den gültigen Bestimmungen ist eine solche Zulassung für alle an Bord verwendeten Bauteile und Ausrüstungsgegenstände die in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden, zwingend erforderlich. Aufgrund der laufenden Medienberichterstattung hatte die Mutter erhebliche Zweifel, dass solche Gurte überhaupt zugelassen sind. Doch der Bitte um Einsichtnahme in die Dokumentation kam die Germania erst vergangene Woche auf mehrfache Nachfrage von +- plusminus nach.
Doch ein behördliches Verbot der Schlaufengurte in Deutschland ist vorerst nicht zu erwarten. Der Grund: juristische Spitzfindigkeiten und möglicherweise die fehlerhafte Interpretation der Bestimmungen. Am 26. September teilte das Bundesverkehrsministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestags-Abgeordneten Miriam Gruß (FDP) mit, dass die Verwendung der Schlaufengurte gestattet werden müsse, weil diese Gurte von der britischen Luftaufsichtsbehörde Civil Aviation Authority (CAA) „anerkannt“ seien. Dazu Professor Haas: „Eine Anerkennung in diesem Sinne gibt es in der Luftfahrt nicht. Es kann höchstens eine Anerkennung erfolgen, in Folge einer bereits getätigten Zulassung in einem Herstellerland. Diese liegt aber für diesen Gurt definitiv nicht vor, dieser Gurt darf aufgrund der Papierlage nicht als Kinderrückhaltesystem in Flugzeugen Verwendung finden.“ Eine andere Möglichkeit das Problem mit Rücksicht auf die betroffenen Kleinkinder zu lösen, wäre Kinderrückhaltessysteme verbindlich vorzuschreiben und die Schlaufengurte europaweit zu verbieten. Die EU-Kommission hat daher bereits zu Beginn des Jahres die Europäischen Flugsicherheitsagentur (EASA) in Köln gebeten ein Studie anzufertigen. Diese sollte eigentlich Ende Oktober vorliegen. Doch die Studie wird derzeit auf Anraten der Airline Lobby Gruppen verzögert. Verbände wie beispielsweise der Bund deutscher Fluggesellschaften (BDF) oder die International Air Carrier Association (IACA) haben den durch sie vertretenen Airlines geraten, auf einen Fragebogen nicht zu antworten. Ausweislich einer internen eMail, die +- plusminus vorliegt, befürchtet die Airline Lobby vor allem einen „logistischen Alptraum“, wenn Kinderrückhaltesysteme in Europa allen Airlines verbindlich vorgeschrieben würden.
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